Um die Entwicklung neuartiger zirkulärer Geschäftsmodelle zu fördern, die zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur ökologischen Transformation der Wirtschaft hin zu einer Circular Economy beitragen, unterstützt die NRW-Landesregierung mit dem Förderprogramm „Kooperationszusammenschlüsse für eine Circular Economy“ die gewerbliche Wirtschaft und das Handwerk in Nordrhein-Westfalen. Das Land und die EU stellen dafür über 8,1 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.

Wer kann teilnehmen?

Gefördert werden Investitionen in fachliche und organisatorische Unterstützungsleistungen für Kooperationszusammenschlüsse von mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ziel ist es, gemeinsam ein zirkuläres Geschäftsmodell zu entwickeln und entlang einer Wertschöpfungskette umzusetzen.

Antragsberechtigt sind Kooperationszusammenschlüsse von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

Gute Gründe zur Teilnahme

“Die Einführung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle kann komplex sein und bedarf verschiedene Betrachtungen im Vorfeld, wie z.B. Designberatungen, technische Analysen, Konzeptentwicklungen für Rücknahmesysteme, Machbarkeitsanalysen und vieles mehr. Darüber hinaus ist akteursübergreifendes Handeln essenziell. Dieses Förderprogramm bietet die Chance, um die Umsetzung zirkulärer Ansätze durch externe Unterstützung zu beschleunigen“, so Linda Dierke, Leiterin Geschäftsfeld Entwicklung + Kooperationen der Effizienz-Agentur NRW.

Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent. Die De-minimis-Zuwendungen an die teilnehmenden Unternehmen werden nur gewährt, wenn die Ausgaben für den Dienstleister insgesamt mindestens 250.000 Euro betragen. Die Höhe der Zuwendungen beträgt insgesamt bis zu 350.000 Euro. Die Bewilligung der Vorhaben erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Mit der fachlichen Bewertung ist die Effizienz-Agentur NRW (efa) beauftragt.

Anträge können ab sofort über das Antragsportal EFRE.NRW online gestellt und beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingereicht werden. Eine vollständige Antragstellung ist, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, letztmalig am 31. Dezember 2026 möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw.

Fragen rund um die fördertechnische Seite des Programms beantwortet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter www.lanuv.nrw.de oder per Mail an:

Frau Pfretzschner

E-Mail: Carola.Pfretzschner@lanuv.nrw.de

Tel.: 02361/305-2431

Frau Weigel

E-Mail: stefanie.weigel@lanuv.nrw.de

Tel.: 02361/305-6048

Andreas Kunsleben

E-Mail: aku@efa.nrw

Tel.: 0203/37879-50

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